Sonderabschreibung (Hyperabschreibung) 2026–2028
Steuerliche Anreize für Investitionen in Maschinen und Technologien
Was ist die Hyperabschreibung 2026–2028
Die Hyperabschreibung ist ein steuerlicher Anreiz, der mit dem Haushaltsgesetz 2026 (Gesetz Nr. 199/2025) eingeführt wurde, um Investitionen von Unternehmen in neue, technologisch fortschrittliche und vernetzte Anlagegüter zu fördern.
Die Regelung ermöglicht eine Erhöhung des steuerlich anerkannten Anschaffungswerts des Wirtschaftsguts für Abschreibungszwecke. Dadurch können über die Jahre höhere Abschreibungsbeträge steuerlich geltend gemacht und die Gesamtsteuerbelastung reduziert werden.
Es handelt sich nicht um einen direkten Zuschuss und nicht um eine Steuergutschrift, sondern um eine steuerliche Erhöhung des Abschreibungswerts des Wirtschaftsguts.
Anwendungszeitraum
Die Hyperabschreibung gilt für Investitionen, die getätigt werden:
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vom 1. Januar 2026
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bis zum 30. September 2028
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Durchführung der Investition nach den üblichen steuerlichen Regeln (zum Beispiel Lieferung oder Abschluss der Installation).
Erhöhungsprozentsätze
Die steuerliche Erhöhung hängt vom Gesamtinvestitionsbetrag ab:
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+180 % bis 2,5 Millionen Euro
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+100 % über 2,5 Millionen bis 10 Millionen Euro
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+50 % über 10 Millionen bis 20 Millionen Euro
Förderfähige Wirtschaftsgüter
Förderfähig sind neue Anlagegüter für Produktionsstandorte in Italien, insbesondere:
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Technologisch fortschrittliche Maschinen und Anlagen
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Digitale Systeme und Industriesoftware
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Technologien für Automatisierung, Vernetzung und Digitalisierung von Produktionsprozessen
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Lösungen im Bereich Energieeffizienz und technologischer Wandel (im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben)
Derzeit ist keine territoriale Beschränkung hinsichtlich des Herstellungsursprungs der Güter vorgesehen.
Wer kann die Förderung nutzen
Die Förderung steht Unternehmen zur Verfügung, die:
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Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit erzielen
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Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abführen und Arbeitsschutzvorschriften einhalten
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Sich nicht in Liquidation oder Insolvenzverfahren befinden
Funktionsweise in der Praxis
Das Unternehmen erwirbt das förderfähige Wirtschaftsgut und nimmt es in seinen Abschreibungsplan auf.
Durch die steuerliche Erhöhung steigt der abschreibungsfähige Wert, sodass in den Folgejahren höhere Abschreibungsbeträge steuerlich abgesetzt werden können.
Aktueller Stand der Regelung
Die Maßnahme ist im Haushaltsgesetz 2026 vorgesehen.
Die detaillierten operativen Verfahren hängen von ministeriellen Durchführungsbestimmungen ab. Es wird daher empfohlen, die jeweils aktuelle Rechtslage zum Zeitpunkt der Investition zu prüfen.
Zusammenhang mit früheren Fördermaßnahmen
Investitionen, die bis zum 31. Dezember 2025 getätigt wurden, können weiterhin unter die früheren Steuergutschrift-Systeme (Transition 4.0) fallen, sofern die damaligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Investitionen ab dem 1. Januar 2026 fallen unter das neue Hyperabschreibungsregime.
Haftungsausschluss
Die bereitgestellten Informationen dienen nur zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzen keine steuerliche Beratung.
Zur korrekten Bewertung der für Ihre Investition geltenden Förderung wird empfohlen, Ihren Steuerberater zu konsultieren.


