Rechtsaktualisierung zum 7. Januar 2026
Das Haushaltsgesetz 2026 hat den Rahmen der steuerlichen Anreize für Investitionen in neue Anlagegüter neu definiert, einschließlich Maschinen für die Holzverarbeitung und den Holzzuschnitt.
Nachfolgend wird der aktuelle und offizielle Stand der steuerlichen Fördermaßnahmen für Investitionen dargestellt, die ab dem 1. Januar 2026 getätigt werden, auf Grundlage der derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Neues Superabschreibungsmodell 5.0 (Haushaltsgesetz 2026)
Das Haushaltsgesetz 2026 hat ein neues System der Superabschreibung, allgemein als „Superabschreibung 5.0“ bezeichnet, eingeführt. Ziel ist es, Investitionen von Unternehmen in Maschinen sowie in fortschrittliche digitale und vernetzte Technologien zu fördern.
Die steuerliche Begünstigung besteht in einer steuerlichen Erhöhung der Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts für die Berechnung der Abschreibungsbeträge (oder der Leasingraten), was zu einer Verringerung des zu versteuernden Einkommens des Unternehmens in den Folgejahren führt.
Anwendungszeitraum
Die Superabschreibung gilt für Investitionen, die getätigt werden:
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ab dem 1. Januar 2026
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bis zum 30. September 2028
Anwendbare Erhöhungsprozentsätze
Die steuerliche Erhöhung der Anschaffungskosten richtet sich nach dem Gesamtbetrag der Investition:
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180 % für Investitionen bis zu 2,5 Millionen Euro
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100 % für Investitionen über 2,5 Millionen Euro bis zu 10 Millionen Euro
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50 % für Investitionen über 10 Millionen Euro bis zu 20 Millionen Euro
Diese Prozentsätze gelten ausschließlich zu steuerlichen Zwecken und stellen weder eine Steuergutschrift noch einen direkten Zuschuss dar.
Förderfähige Wirtschaftsgüter
Das neue Superabschreibungsmodell betrifft neue Anlagegüter, die für Produktionsstätten in Italien bestimmt sind und den in der geltenden Gesetzgebung definierten digitalen und vernetzten Technologien zuzuordnen sind.
Das Haushaltsgesetz 2026 sieht außerdem vor, dass die förderfähigen Wirtschaftsgüter:
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in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder
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in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
hergestellt sein müssen.
Die detaillierte Liste der förderfähigen Wirtschaftsgüter sowie die endgültigen technischen Anforderungen werden durch den Durchführungsverordnung des Ministeriums für Unternehmen und Made in Italy (MIMIT) festgelegt.
Stand der Umsetzung der Maßnahme
Zum 7. Januar 2026:
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ist das System der Superabschreibung 5.0 im Haushaltsgesetz 2026 vorgesehen;
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befindet sich die zur vollständigen Umsetzung erforderliche Durchführungsverordnung des Ministeriums für Unternehmen und Made in Italy (MIMIT) noch im institutionellen Genehmigungsverfahren;
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wird die steuerliche Begünstigung erst nach Veröffentlichung der Durchführungsverordnung im Amtsblatt wirksam anwendbar.
Änderungen gegenüber der bisherigen Regelung
Für Investitionen, die ab dem 1. Januar 2026 getätigt werden, ist der maßgebliche rechtliche Bezugspunkt nicht mehr die Steuergutschrift „Transition 4.0“ oder „Transition 5.0“, sondern das neue Superabschreibungsmodell gemäß Haushaltsgesetz 2026.
Die früheren Fördermaßnahmen in Form von Steuergutschriften bleiben ausschließlich für Investitionen anwendbar, die bis zum 31. Dezember 2025 durchgeführt wurden, und zwar gemäß den damals geltenden Bedingungen und Fristen.


